Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mietwagenunternehmens Shuttle Service-Samaana

  • §1 Allgemeines und Gültigkeit

Shuttle Service-Samaana, im Egerstraße 3, 71111 Waldenbuch ist ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, dass die gewerbliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen durchführt.

Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden (im Folgenden Besteller genannt) und dem Mietwagenunternehmer (im Folgenden Shuttle Service-Samaana genannt) hinsichtlich der Beauftragung zur Durchführung von Fahrten. Sie gelten, solange sie nicht geändert werden, für sämtliche Einzelverträge zwischen Shuttle Service-Samaana und dem Besteller über die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in den Geschäftsräumen aus und werden im Internet auf der Homepage veröffentlicht und jederzeit in unserem Fahrzeug erhältlich sein.

  • §2 Leistungen

Shuttle Service-Samaana sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Besteller ein nach der Straßenverkehr-Zulassungsverordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres, technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem gesäuberten und gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung versichert. Alle eingesetzten Fahrer sind im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum PBefG.

  • §3 Nutzungsberechtigung

Besteller können werden: natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und erfolgreich über das Online-Buchungsformular auf der Website von shuttleservice-samaana.de durch die Benutzung von PC, Smartphone, Tablet oder telefonisch bei Shuttle Service-Samaana eine Buchungsanfrage starten.

Der Besteller ist verpflichtet, bei der Online-Buchungsanfrage wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben gemäß den Vorgaben des Online-Buchungsformulars zu machen und dabei insbesondere Vor- und Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine gültige Telefonnummer/Mobilfunknummer anzugeben.

  • §4 Verhalten im Fahrzeug.

Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Fahrers nicht nach, kann der Fahrer die Fahrt beenden. In diesem Fall bleibt ein Anspruch von Shuttle Service-Samaana auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat Shuttle Service-Samaana gegen den Besteller einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die der Besteller oder dessen Mitfahrer schuldhaft dem Fahrzeug zufügen.

  • §5 Zahlung / Zahlungsverkehr des Fahrpreises

Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Besteller bleibt zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt direkt beim Fahrer vor Fahrtantritt. Shuttle Service-Samaana ist berechtigt, Krankentransporte können wir direkt mit dem Kostenträger des Bestellers abzurechnen.  Der Besteller hat hierfür den Krankenbeförderungsschein zu übersenden oder geben Sie die Verordnung direkt beim Fahrer abzugeben. Den gesetzlichen Eigenanteil (Zuzahlung) zahlt der Kunde bar beim Fahrer vor Fahrtantritt. Ohne einen gültige Krankenbeförderungsschein oder eine gültige Verordnung wird Shuttle Service-Samaana keine Krankenfahrten durchführen. Verweigert die Krankenkasse die Bezahlung, so ist Shuttle Service-Samaana berechtigt, die Fahrtkosten dem Besteller in voller Höhe – abzüglich eines etwaig bereits gezahlten Eingenanteils (Zuzahlung) – in Rechnung zu stellen.

Der Besteller hat die Möglichkeit seine Fahrt per Kreditkarte, EC – Karte, oder bar zu bezahlen.  Auf Verlangen erhält der Besteller eine Quittung über den gezahlten Betrag.

  • §6 Zustandekommen von Einzelverträgen

Die Online-Buchungsanfrage des Bestellers erfolgt durch Ausfüllen der Buchungsmaske auf der Website von shuttleservice-samaana.de, Facebook, WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail und ist freibleibend. Ein Anspruch des Bestellers auf Abschluss von Einzelverträgen besteht nicht, solange der Besteller keine Buchungsbestätigung erhalten hat. Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von Shuttle Service-Samaana beim Besteller.

Der Einzelvertrag bildet auch ohne Unterschrift von Shuttle Service-Samaana einen Personenbeförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller erkennt diese uneingeschränkt an.

Durch den Vertrag verpflichtet sich Shuttle Service-Samaana zum Abschluss eines Beförderungsvertrages in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Rahmen der vereinbarten Leistung.

Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Besteller Anspruch auf Beförderung von bis zu insgesamt 8 Personen.

In den Preisen sind folgende Grundleistungen enthalten: Der Abschluss des Beförderungsvertrages entsprechend der gebuchten Transferart und Personenzahl sowie des Gepäcks (pro Person 1 Koffer und 1 Handgepäckstück). Die Abholung erfolgt von einer einheitlichen Adresse pro Buchung.

Für über die Freigepäckgrenze hinausgehendes Übergepäck, sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.) sowie weitere, nicht im Grundpreis enthaltene oder vereinbarte Leistungen erheben wir einen Zuschlag entsprechend den veröffentlichten Sätzen von Shuttle Service-Samaana. Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung dieser Sonderleistungen im Vorfeld bei Shuttle Service-Samaana. Bei Unterlassen dieser Anmeldung seitens des Bestellers, wird die Grundleistung durchgeführt. Eine Leistungsänderung ist dann nicht gegeben.

Der Besteller ist verpflichtet, sich zu der angegebenen Abholzeit am vereinbarten Abholort bereit zu halten, da sonst der Leistungsanspruch erlischt.

  • §7 Beförderung von Personen und Sachen

Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden. Gegenstände, die nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Verzehr von Nahrungsmittel sind während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Fahrers untersagt.

  • §8 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei pauschal folgende Stornierungsgebühren erhoben werden:

Die Stornierung ist via E-Mail an info@shuttleservice-samaana.de  zu senden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei Shuttle Service-Samaana.

Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der Abholzeit wird der volle Tarif berechnet.  Liegt zwischen dem Eingang der Stornierung und dem Fahrtantritt ein Zeitraum von mehr als 24 Stunden, so erfolgt die Stornierung für den Besteller kostenfrei. Wird der gebuchte Transfer ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, werden 100 % des vereinbarten Entgelts fällig und sind vom Besteller zu zahlen.

Dem Besteller bleibt es vorbehalten, Shuttle Service-Samaana nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

  • §9 Datenschutz

Shuttle Service-Samaana erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Bestellers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

Eine Datenschutzerklärung ist unter: https://shuttleservice-samaana.de/datenschutz/ abrufbar.

  • §10 Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

Shuttle Service-Samaana und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen der höheren Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien/Pandemien, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen.

In diesen Fällen hat Shuttle Service-Samaana während der Leistungszeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen richtet sich die Vergütung von Shuttle Service-Samaana nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

  • §11 Haftung und Haftungsbeschränkung

Shuttle Service-Samaana sowie dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Ferner haftet Shuttle Service-Samaana für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese auf einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, beruhen. In einem derartigen Fall ist die Haftung von Shuttle Service-Samaana jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für andere, als die genannten, einfachen
fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Shuttle Service-Samaana nicht.

  • §12 Gerichtsstand und Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle Beteiligten der Sitz von Shuttle Service-Samaana.

Gesetzlicher Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: Shuttle Service-Samaana nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Shuttle Service-Samaana ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelverträge zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.

Stand 10/2022