KRANKENFAHRTEN
KRANKENFAHRTEN
Wir sind ihr Partner für Krankenfahrten aller Art.
Abrechnung mit allen Krankenkassen
Abrechnung
Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab, somit müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen.
Beantragung
Die Beantragung der Seriengenehmigung bei den Krankenkassen übernehmen wir gern für Sie.
Genehmigung
Serienfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie müssen immer von der Krankenkasse genehmigt werden.
Transportschein
Für alle Krankenfahrten ist immer ein Transportschein (ärztliche Verordnung) notwendig.
Genehmigungsfreie Fahrten sind:
Diese Fahrten werden von der Krankenkasse (ohne vorherige Einholung der Genehmigung) bezahlt:
- Voruntersuchung zur stationären Einweisung (Einweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen), stationäre Einweisung und Entlassung,
- Nachuntersuchung nach stationärer Entlassung innerhalb 14 Tagen ab Entlassungstag (maximal 5-7 Behandlungstage).
- Fahrten mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung: darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz“G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
Wie ist die gesetzliche Zuzahlung geregelt?
Für alle Krankenfahrten ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten (grundsätzlich 10%, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €). Dies entfällt bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung.
Jeder Versicherte hat pro Kalenderjahr Zuzahlung höchstens bis zu seiner individuellen Belastungsgrenze zu zahlen.
Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent bis der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Der Gesetzgeber geht dabei von einem Familienbruttoeinkommen aus. Deshalb kommt es auch darauf an, wie viele Personen dem gemeinsamen Haushalt angehören und von dem Einkommen leben müssen – denn für jeden Familienangehörigen wird ein Freibetrag berücksichtigt.
Besondere Regelungen gelten für chronisch Kranke: Für Versicherte, die wegen der selben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.